Rezepte und Überweisungen:
Wiederholungsrezepte und Überweisungen können Sie bei uns telefonisch oder per Mail vorbestellen und in der Regel noch am gleichen Tag nach Vorlage der Krankenversichertenkarte persönlich abholen. Denken Sie bitte daran, dem Praxispersonal den Grund für die Überweisung mitzuteilen, sofern dies nicht in einem vorangegangenem ärztlichen Gespräch besprochen wurde. Das Versenden von Rezepten ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.
Verordnungen:
Nach Vorlage der Gesundheitskarte und eingegangenem Therapeutenbericht können Folgeverordnungen für Logo-, Ergo- oder Physiotherapie abgeholt werden, sofern eine weitere Therapiebedürftigkeit durch den Arzt festgestellt wurde. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden möchten wir Sie bitten, die erforderliche Verordnung einen Tag im voraus anzufordern.
Die Erstverordnung dieser Heilmittel setzt immer eine ärztliche Untersuchung und Diagnosestellung voraus. Bedenken Sie das, bevor Sie selbst Termine beim Therapeuten vereinbaren.
Vollmacht:
Bitte stellen Sie nicht sorgeberechtigten Personen wie Großeltern, Verwandten oder Bekannten, die ihr Kind stellvertretend für die Eltern in der Praxis vorstellen, eine Vollmacht aus.
Alle unsere kleinen und großen Patienten, die eine Heilmittelverordnung (Logo-, Physio-, oder Ergotherapie) und/ oder eine Dauermedikation erhalten, sollten 1x pro Quartal in der Praxis vorstellig werden. Es ist nur in Ausnahmefällen möglich Verordnungen und/ oder Rezepte auszustellen, wenn Ihr Kind nicht bei uns war. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei uns.
Rezepte, auch BTM- Rezepte, dürfen nicht per Post versendet werden, sondern müssen persönlich bei uns in der Praxis abgeholt werden. Bitte rufen Sie uns vorher an oder schicken Sie eine E- Mail.